Ausschreibung 2014

Ausschreibung 12. LLG Kevelaer-Marathon

PDF

Download der Ausschreibung (Programmheft) als PDF-Datei (1.625kB)
(Acrobat Reader erforderlich)

Volksbank an der Niers Erdinger Alkoholfrei
Sponsoren LLG Kevelaer-Marathon 2014
Veranstalter: LLG Laufsport Kevelaer e.V.
Termin: Sonntag, 5. Januar 2014, 10:00 Uhr
Veranstaltungsort: Sporthaus der DJK Twisteden
Strecke: Rundkurs, 7 x 6 km + Zieleinlauf 195 Meter.
Gelaufen wird auf durchgehend asphaltierten Wirtschaftswegen.
Die Strecke ist amtlich nach DLV-Richtlinien vermessen.
Anmeldung: Wurde am 27. Dezember 2013 geschlossen, Nachmeldungen sind leider nicht möglich!
Organisationsbeitrag: 19,00 €.
Der Betrag muß bis zum 3. Januar 2014 auf unserem Konto eingegangen sein. Nachzahlung am Veranstaltungstag ist nicht möglich!
T-Shirt: Jeder Teilnehmer kann ein hochwertiges T-Shirt zum Preis von 15,00 € bis zum 28. November 2013 vorbestellen.
Solange der Vorrat reicht, kann außerdem am Veranstaltungstag ein Teilnehmer-T-Shirt erworben werden.
Bankverbindung: Zahlung per Überweisung an:
Empfänger: LLG Kevelaer e.V.
Bankverbindung:Volksbank an der Niers
Kontonummer: 4 315 291 025
BLZ: 320 613 84
IBAN: DE78 3206 1384 4315 2910 25
BIC: GENODED1GDL
Verwendungszweck:Marathon 2014 - Vorname, Name
Die Anmeldung wird erst mit Eingang des Organisationsbeitrages gültig!
Teilnehmerlimit: keins!
Meldeschluss: 27. Dezember 2013 - Nachmeldungen sind nicht möglich!
Startunterlagen: Abholung am Veranstaltungstag ab 8:00 im Zelt
Umkleiden/Duschen: Direkt am Veranstaltungsort (Hinweisschilder beachten!)
Kleideraufbewahrung: In den Umkleidekabinen (keine Haftung durch Veranstalter!)
Wertung: Für Gesamtsieger Platz 1-3 sowie alle Altersklassensieger (Männer und Frauen - laut Leichtathletikordnung "LAO")
Auszeichnungen: Jeder Teilnehmer, der das Ziel erreicht, kann eine Urkunde erhalten. Urkunden können zum Portopreis von 3,- € zugestellt werden.
Urkunden und Ergebnislisten können nach Ende der Veranstaltung auch online ausgedruckt werden.
Hinweis: Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Zeitnahme: Mika-Timing (ChampionChip)

Teilnahmebedingungen („Das Kleingedruckte“)

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen der Jahrgänge 1996 und älter, die die offizielle Startnummer des 12. LLG Kevelaer-Marathons besitzen. Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen.

Der LLG Kevelaer-Marathon wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und unter Aufsicht des LV Nordrhein durchgeführt. Die Strecke ist nach DLV-Richtlinien vermessen und bestenlistenfähig, aber nicht verkehrsfrei!

Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mit dem ChampionChip. Ohne den Chip ist eine Zeitnahme nicht möglich. Falls kein eigener Chip vorhanden ist, kann dieser für 30,00 € gekauft oder gemietet werden. Die Chip-Miete ist bei der Abholung der Startunterlagen zu entrichten. Bei Rückgabe der Leihchips werden 25,00 € nach der Veranstaltung zurückerstattet. Wird der Chip nicht am Wettkampftag zurück gegeben, gilt er als gekauft und kann für weitere Veranstaltungen verwendet werden. Der Chip ist am Schuh zu tragen, weil sonst keine korrekte Zeitmessung erfolgen kann.

Das Mitführen von Hunden, „Baby-Joggern“ und Nordic Walking-Stöcken während des Wettkampfs ist nicht erlaubt. Die Strecke ist generell für Walker und Nordicwalker nicht geeignet.

Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, oder tritt der Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht an (z.B. Krankheit), so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, Inanspruchnahme der gebuchten Zusatzleistungen oder Übertragung des Startplatzes auf eine zukünftige Veranstaltung.

Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn der gesamte Organisationsbeitrag (Startgeld und eventuell gebuchte Zusatzleistungen) beim Veranstalter eingegangen ist. Sollte bis zum Meldeschluss oder nach einmaliger Mahnung der Organisationsbeitrag nicht beim Veranstalter eingegangen sein, entsteht kein Recht auf Teilnahme und die angemeldeten Zusatzleistungen.

Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Er kann weder gegen den Veranstalter oder die Sponsoren des LLG Kevelaer-Marathons noch gegen die Stadt Kevelaer oder die DJK Twisteden oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme entstehen können.

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die Gesundheitshinweise des Veranstalters zur Kenntnis genommen zu haben, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben (z.B. Durchführung des „Persönlichen Aktivitäts- und Präventitions-Screening Tests“, www.paps-test.de – ersetzt keinen Arztbesuch!) und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen. Für gesundheitliche Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind z.B. fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder die begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet (§ 28 BundesdatenschutzG) sowie an vom Veranstalter beauftragte Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und auch dort gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u.a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.